Info und Gewässerordnung


Info

Um an unserem Angelteich angeln zu können, müssen Sie im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis (Angelschein) sein.

Erwachsene und Jugendliche Angler ohne Fischereierlaubnis, müssen von einem Angler mit gültiger Fischereierlaubnis begleitet werden.


Gewässerordnung

Der Inhaber einer Tageskarte trägt die Haftung für Schäden die er selbst erleidet und/oder anderen zufügt.

Gefangene Fische sind waidgerecht zu behandeln.

Eine lebendhälterung geangelter Fische ist ausgeschlossen, der Fisch muss mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden, und ist sofort zu betäuben.

Der Angelhaken darf erst nach der Betäubung entfernt werden. Unmittelbar danach ist der Fisch zu töten, (Schlachten).

Das Ausnehmen der Fische auf dem Teichgelände ist verboten.

Das Fangen von Fischen mit dem Kescher ist verboten.


Verboten ist:

Das Ausnehmen der Fische auf dem Teichgelände.

Das Fangen von Fischen mit dem Kescher.

Das Anfüttern, Angeln mit lebenden Fischen oder Fischteilen aus fremden Gewässern, sowie das Angeln mit Blinkern, Twister oder ähnlichem.

Angeln mit Spoun und Twister mit je 1 Haken ist erlaubt!

Das Angeln mit einem Stock und Schnur oder Schnüren, sowie mit Drillingen.

Das Angeln im Bach, (Zulauf/Ablauf).

Jegliche Veränderungen der Teichgestaltung, Befestigung oder Beschädigung der Bepflanzung.

! DAS ANGELN IN DER SCHUTZ-ZONE IST VERBOTEN !


Zu beachten !

Pro Tag und Angler darf nur 1 Stör, 1 Karpfen, 1 Wels (bis 1m), gefangen werden.

! Diese Fischarten sind meldepflichtig !

Die Fangweitergabe ist untersagt.

Bei Nichtbeachtung werden 30,- Euro pro Kg berechnet, und ein Hausverbot erteilt.

Mitnahmeverbot für Wels mit einer Länge von mehr als 1m.

 


Das Angeln mit einer nicht angemeldeten Rute, (heimliches Angeln), führt zum sofortigen Platzverweis.

Wird gegen die Gewässerordnung verstoßen, erfolgt ebenfalls ein Platzverweis. (Dieses ist auch im Interesse der übrigen Angler).